Höchststrafe
Gibt es jemanden, auf den Sie stinksauer sind und der mal einen richtig fiesen Denkzettel verpasst kriegen muss? Sagen wir zum Beispiel der Kollege, der Sie immer mit der ganzen Arbeit alleine sitzen lässt, es aber regelmäßig schafft, den Chef davon zu überzeugen, dass er ein Genie ist und Sie ein Versager sind. Oder der Typ, der kackendreist vorwärts in Ihre Parklücke fährt, während Sie gerade gepflegt rückwärts einparken wollen. Oder Ihr Göttergatte, der Sie mit seiner Sekretärin betrügt – ein Klassiker, der auch dadurch nicht aus der Mode gekommen ist, dass es jetzt nicht mehr Sekretärin sondern Assistentin heißt.
Also, wenn Sie vor Rache schäumen und vor ohnmächtiger Wut zittern, dann machen Sie doch einfach mal folgendes:
Packen Sie Ihr Objekt des Zorns am Kragen, schleppen es in Ihre Küche vor die Kühl-Gefrierkombi, zwingen es, alle Fächer leer zu räumen, Tiefkühlprodukte zu entsorgen und den Rest auf dem Balkon oder im Keller zwischenzulagern, das Abtauen des Gefrierschranks zu überwachen (was gut und gerne 5-6 Stunden dauern kann), dabei aufzupassen, dass nicht der ganze Küchenboden überschwemmt (also immer schön Tücher und Auffangschalen wechseln lassen), sämtliche Plastikschalen, Gitter, Glasscheiben und Fächer zu reinigen, alle Gläser, Flaschen, Päckchen, Tuben, Tetrapacks etc. wieder einzuräumen und anschließend den Küchenfußboden und das Spülbecken sauber zu wischen.
Wenn Ihre Rachegelüste dann immer noch nicht gestillt sind, können Sie den Angeklagten auch noch dazu verurteilen, sämtliche 35 bei der Aktion nass und schmutzig gewordenen Geschirr- und Wischtücher zu waschen und anschließend zu bügeln.
Sie werden sehen, eine grausamere, gemeinere und demütigendere Strafarbeit gibt es nicht.
Also, wenn Sie vor Rache schäumen und vor ohnmächtiger Wut zittern, dann machen Sie doch einfach mal folgendes:
Packen Sie Ihr Objekt des Zorns am Kragen, schleppen es in Ihre Küche vor die Kühl-Gefrierkombi, zwingen es, alle Fächer leer zu räumen, Tiefkühlprodukte zu entsorgen und den Rest auf dem Balkon oder im Keller zwischenzulagern, das Abtauen des Gefrierschranks zu überwachen (was gut und gerne 5-6 Stunden dauern kann), dabei aufzupassen, dass nicht der ganze Küchenboden überschwemmt (also immer schön Tücher und Auffangschalen wechseln lassen), sämtliche Plastikschalen, Gitter, Glasscheiben und Fächer zu reinigen, alle Gläser, Flaschen, Päckchen, Tuben, Tetrapacks etc. wieder einzuräumen und anschließend den Küchenfußboden und das Spülbecken sauber zu wischen.
Wenn Ihre Rachegelüste dann immer noch nicht gestillt sind, können Sie den Angeklagten auch noch dazu verurteilen, sämtliche 35 bei der Aktion nass und schmutzig gewordenen Geschirr- und Wischtücher zu waschen und anschließend zu bügeln.
Sie werden sehen, eine grausamere, gemeinere und demütigendere Strafarbeit gibt es nicht.
Küche - feinstrick - 20. Feb, 14:31
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